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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflicht der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet.

2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises, höchstens
€ 256.00, mindestens € 30.00 pro Person fällig. Die Restzahlung wird spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt fällig.

3. Leistungen und Preis
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog von Helga - Reisen GmbH sowie aus den darauf bezogenen Angaben in Ihrer Reisebestätigung. Soweit nichts anderes vermerkt ist umfasst der Preis die Hin- und Rückfahrt in Charterbussen anderer Busunternehmer sowie Unterkunft und Verpflegung in der von Ihnen gebuchten Kategorie. Die Unterbringung erfolgt in dem von Ihnen gebuchten Hotel oder Pension, die Zimmereinteilung obliegt dem Hotelier. Es gelten die bei Drucklegung gültigen Preise. Eventuelle Preiserhöhungen durch z. B.: Mehrwertsteuer oder Mineralölsteuer oder anderen nicht vorhersehbaren Anlässen behalten wir uns vor. Der Kunde ist berechtigt ohne Zuzahlung eines Entgeltes vom Reisevertrag zurückzutreten wenn nachträgliche Preiserhöhungen eintreten, die 5 % des Reisepreises übersteigen.

4. Beförderungsbedingungen
Helga-Reisen GmbH mietet für seine durchzuführenden Reisen einen regionalen Busunternehmer an, da Helga-Reisen GmbH nicht über eigene Reisebusse verfügt. Es werden ausschließlich nur *** oder **** Sterne Reisebusse angemietet. Helga-Reisen GmbH haftet nicht für technische Mängel die bei den Reisebussen auftreten könnten. Falls mehrere Personen oder Gruppen den selben Termin und das selbe Programm gebucht haben behalten wir uns vor, die Beförderung geschlossen in einem Bus vorzunehmen. Desweiteren kann von uns ein Bus eingesetzt werden, der Kunden zu verschiedenen Reisezielen bringt. Wir behalten uns vor, kleinere Gruppen bis 15 Personen, die nur zum Urlaubsort hingebracht und wieder abgeholt werden, auch mit Kleinbussen zu befördern.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch telefonische oder schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Die Abmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei Helga - Reisen GmbH eingeht. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Erfolgt der Rücktritt bis 31 Tage vor Reisebeginn sind 20% des Reisepreises, mindestens jedoch 30,00 Euro pro Person als Entschädigung zu leisten. Bei späterem Rücktritt kommen folgende Sätze in Anrechnung: 30. - 22. Tag vor Reisebeginn 50 % ; 21. - 16. Tag vor Reisebeginn 60 % ; 15. - 12. Tag vor Reisebeginn 70 %; 11. - 8. Tag vor Reisebeginn 80%, 7. - 3. Tag vor Reisebeginn 90 %, 2. - 0. Tag 100% des Gesamtreisepreises. Bei Umbuchung oder Stellung einer Ersatzperson entstehen Gebühren von € 20,00 pro Person.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Helga - Reisen GmbH kann ohne Einhaltung einer Frist vom Reisevertrag zurücktreten wenn die Erfüllung der Leistung nicht möglich ist, z. B.: bei technischen Defekten an Reisebussen, Streiks, Krieg oder Vorfällen, die genannten Beispielen gleichkommen. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt kann Helga - Reisen GmbH von der Durchführung der Fahrt zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde und die Pflicht, die Reise durchzuführen, für Helga - Reisen GmbH die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Der Kunde erhält in den vorgenannten Fällen den gesamten Reisepreis zurück oder lässt diesen auf das von
Helga - Reisen GmbH angebotene Ersatzangebot verbuchen.

7. Obliegenheiten des Kunden

a.) Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen.
Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
b.) Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
c) Schadensminderungspflicht
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

8. Beschränkung der Haftung
Helga - Reisen GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes: 1. für die gewissenhafte Reisevorbereitung, 2. für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, 3. für die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reisedienstleistungen. Wir haften jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Gebiets- und Ortsprospekten, auf deren Entstehung wir keinen Einfluss haben. 4. für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, die gemäß der Ortsüblichkeit des Ziellandes und unter Berücksichtigung evtl. besonderer Gegebenheiten am Zielort erbracht werden. 5. wir haften nicht für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person. Ob ein Verschulden vorliegt, beurteilt sich nach den Vorschriften, die am Ort der Leistungserbringung gelten. Beschränkung der Haftung: die vertragliche Haftung von Helga - Reisen GmbH für Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ansonsten ist die Haftung auf den 3 - fachen Reisepreis beschränkt. Helga - Reisen GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Reiseleiter sind nicht berechtigt Ansprüche anzuerkennen.

9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bochum.
Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt:
Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: "§ 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

10. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen bei der Buchung einer Urlaubsreise den Abschluss einer
Reisekosten-Rücktrittsversicherung oder ein Busversicherungspaket sowie einer Krankenzusatzversicherung bei Reisen ins Ausland, die Sie bei uns abschließen können. Als Partner steht Ihnen dabei die Europäische Reiseversicherung AG aus München zur Seite. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne die Versicherungsbedinungen zu.

11. Insolvenzversicherung
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist Ihr Reisepreis durch eine von Helga-Reisen GmbH abgeschlossene Kautionsversicherung abgesichert. Die Versicherungsscheine werden Ihnen nach der Restzahlung mit den Reiseinformationen automatisch zugesandt.

Veranstalter
Helga-Reisen GmbH
Heinrich-König-Str. 73, 44795 Bochum
Tel.: 0234 - 460239 Fax: 0234-461992
helga-reisen@arcor.de www.helga-reisen.de
Handelsregister Amtsgericht Bochum HRB 4868
Geschäftsführer: Helga Forster